„Zukunftspakt“… für Arbeitsplatzabbau

Den Abbau von 23 000 Arbeitsplätzen bei VW in Deutschland bis 2020 (und 30 000 weltweit)

- das sieht der vom VW-Vorstandsvorsitzenden Matthias Müller und dem Konzern-Betriebsratsvorsitzenden Bernd Osterloh (IG Metall) beschlossene „Zukunftspakt“ vor, der von ihnen gemeinsam am 18. November auf der Belegschaftsversammlung verkündet wurde.

Und nachdem tausende Leiharbeiter schon ihren Arbeitsplatz bei VW verloren haben, soll „Viele“ (so der Vorstand) der noch 5 700 Leiharbeiter das gleiche Los treffen.

Treibender Faktor dafür ist, in der Situation der schrumpfenden Exportzahlen (USA, China…), die „miserable“ Kapitalrendite von 1,6 %.  Unter diesem Druck sollen vor allem die Personalkosten bis 2020 um jährlich 3,7 Milliarden Euro gesenkt, soll die Produktivität um 25 % gesteigert und die Rendite zunächst auf 4% mehr als verdoppelt und danach auf 6 % erhöht werden.

Die vom US-Finanzministerium im Diesel-Abgasskandal oktroyierte Strafzahlung verschärft den Druck noch extrem, auch wenn darin nicht die Grundursache zu sehen ist: die liegt in der ausweglosen Krise des kapitalistischen Systems.

Betriebsrat und IG Metall rechtfertigen und loben diesen Pakt, über den seit Monaten mit dem VW-Vorstand Geheimverhandlungen geführt wurden und über die der Vorstand der IG Metall ständig unterrichtet war, für seine „sozialverträgliche Gestaltung“ des Arbeitsplatzabbaus: zumindest die Arbeitnehmer in Deutschland sollen über Altersteilzeit und Vorruhestandsregelungen aus dem Arbeitsverhältnis entlassen werden. Betriebsbedingte Kündigungen werden bis 2025 ausgeschlossen.

Die für die Elektromobilität bei VW vernichteten Arbeitsplätze kosten in der Zuliefererindustrie 20 000 weitere Arbeitsplätze; 75 000 Arbeitsplätze insgesamt sollen bei den Zulieferern fallen.

Auch wenn der „Zukunftspakt“ den Personalabbau als unverzichtbares Opfer für die Digitalisierung und die Elektromobilität verkaufen will und Betriebsräte und die IG Metall-Führung sich nicht dem „technologischen Fortschritt“ entgegenstellen wollen, so dienen diese dem Kaptal nur als willkommene Instrumente, um die Lohnkosten zu senken, das Personal abzubauen und die Arbeiterklasse und ihre gewerkschaftlichen Organisationen zu schwächen.

Der „Zukunftspakt“ sieht trotz des Einstiegs in die neuen Technologien eine weitere Senkung der Investitionen vor. Er verspricht die Schaffung von 9 000 neuen Arbeitsplätzen, die mit der Einführung vor allem der Elektromobilität entstehen sollen. Quantitativ bleibt damit unter dem Strich ein massiver Abbau von Industriearbeitsplätzen vor allem in Deutschland. Das ist neu und bedeutet ein Signal für eine Trendwende.

Die Arbeiter haben genügend Erfahrungen damit, dass die Entstehung neuer Arbeitsplätze – die auch nicht immer ganz „neu“ sind – vom Kapital für Lohndumping, Prekarisierung und Demontage von Arbeiter- und Gewerkschaftsrechten genutzt wird. Für VW wird die Schaffung von 9 000 neuen Stellen ein Experimentierfeld liefern für Ausgliederungen jeglicher Art und die Flucht aus den Tarifverträgen, für das Herausbrechen ganzer Arbeiterschichten aus der Stammbelegschaft und die Ausweitung von Untergesellschaften.

Nachdem noch immer gültigen VW-Gesetz haben die Vertreter der Landesregierung Niedersachsens als Mitglieder im Aufsichtsrat von VW ein Veto-Recht gegenüber allen strategischen Produktions- und Standortentscheidungen. Die Regierungsvertreter, darunter der SPD-Ministerpräsident Stephan Weil, haben zusammen mit der Vertretung der Arbeitnehmerseite, mit Betriebsräten und den Gewerkschaftsvertretern, darunter der IG Metall-Vorsitzende, eine Mehrheit im Aufsichtsrat. Kein Unternehmensvorstand wäre in der Lage, gegen die starke Arbeitervertretung den „größten Umbau in der Geschichte des Unternehmens“ durchzusetzen…, wenn diese Arbeitnehmervertretung zum Kampf dagegen bereit ist. Die gewerkschaftlich organisierte Mobilisierung der Arbeiterschaft ist ohne Zweifel die einzige Möglichkeit, um die SPD-geführte Landesregierung zu verpflichten, von ihrem Veto-Recht Gebrauch zu machen und alle Arbeitsplätze bei VW unter staatlichen Schutz zu stellen.

Ihre Kampfbereitschaft und -fähigkeit hat die Belegschaft von VW genügend unter Beweis gestellt. Was aber ist mit der Betriebsratsvertretung, was mit den Gewerkschaftsverantwortlichen?

Seit dem „Historischen Kompromiss“ zwischen Kapital und Arbeit“ aus der Nachkriegszeit akzeptieren die Führungen der DGB-Gewerkschaften, im Respekt vor der Entscheidungsfreiheit der Unternehmer und Privateigentümer, das Verbot gewerkschaftlich organisierter Streiks gegen strategische Unternehmensentscheidungen.

Darum überlässt die IG Metall-Führung dem Betriebsrat formell die Verhandlungen über solche strategischen Umbaupläne, vor allem mit massiver Arbeitsplatzvernichtung, in denen die Betriebsräte immer nur das Ziel verfolgen, den Arbeitsplatzabbau so sozialverträglich wie möglich zu gestalten. Die Betriebsräte wurden in dem gleichen „Historischen Kompromiss“ per Gesetz zur „vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Unternehmensleitung zum Wohle des Betriebes“ verpflichtet, unterliegen der Friedenspflicht und dürfen keinerlei Kampfmaßnahmen ergreifen.

Mit der Zustimmung zum „Zukunftspakt“ bei VW erklären Betriebsräte und Gewerkschaftsführung ausdrücklich ihr Verständnis dafür, dass der Konzernvorstand im Interesse einer wettbewerbsfähigen Rendite zu Maßnahmen der Lohnkostensenkung durch Arbeitsplatzvernichtung greift.

Das unüberhörbare, unzufriedene und misstrauische Grollen in der Belegschaft von VW wird ein Echo in der ganzen Branche, bei allen Metallern und Gewerkschaftsmitgliedern finden.

Verunsichert durch das Herannahen der Rezession und die Krisensignale des sich allmählich ausweitenden Arbeitsplatzabbaus, fragen sich nicht nur die Arbeiter der Autoindustrie, was zu tun ist, wenn die mächtige Gewerkschaftsführung in einem Großkonzern wie VW, mit einer hochorganisierten Belegschaft und starken Gewerkschaftspositionen bis in den Aufsichtsrat hinein, nicht die Entscheidung zum gewerkschaftlich organisierten Arbeitskampf trifft, um die massenhafte Arbeitsplatzvernichtung zu verhindern – für die Verteidigung jedes Arbeitsplatzes?

So manchen KollegInnen in der IG Metall wird noch die Bilanz und der Appell der Gewerkschaftsverantwortlichen von Opel Bochum in Erinnerung sein, die nach der Schließung des Bochumer Produktionsstandortes 2013 der IG Metall-Führung vorgeworfen haben, die Schließung in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Vorstandes der Muttergesellschaft General Motors kampflos akzeptiert zu haben. Sie zogen daraus die Konsequenz, dass nur der Aufruf der gesamten Opel-Arbeiter zum Arbeitskampf die Kraft hätte aufbringen können, erfolgreich Widerstand gegen diese Entscheidung zu leisten.

Niemand wird das Wiederaufflammen dieser Diskussion in der IG Metall verhindern können, wenn erst die Arbeitsplätze der ersten VW-Arbeiter fallen und solche Abbaumaßnahmen sich in der gesamten Autobranche und Metallindustrie verbreiten. Die Verteidigung der Gewerkschaftsunabhängigkeit wird zur Existenzfrage der deutschen Arbeiterschaft in der heraufziehenden Krise und Entwicklung der Klassenkämpfe.

Carla Boulboullé

 

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