75 Jahre Grundgesetz der BRD

Vergewaltigung der Grundrechte durch die Regierung Scholz

Das Grundgesetz (GG) trat am 30. Mai 1949 in Kraft. Darüber abgestimmt hatten zuvor die „Vertreter des Deutschen Volkskongresses“ der drei Westzonen. Das war kein souveräner Akt, sondern Deutschland stand unter Kontrolle und auch Veränderungsdruck der drei Gouverneure der Militäradministration, USA, England und Frankreich.

Dieses GG erklärte selbst seinen vorläufigen Charakter. Erstens war es, wegen seiner oben dargestellten Entstehungsbedingungen, kein souveräner Akt. Zweitens wegen der Teilung Deutschlands, so dass nur die Bevölkerung der Westzonen abstimmen konnten. Drittens erklärt es selbst, dass es seine „Gültigkeit an dem Tag verliert, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem (gesamten) deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“, das heißt in einer Verfassunggebenden Nationalversammlung. Die allein hätte über die soziale Grundlage – kapitalistisches Privateigentum (wie in der BRD) oder staatliches Eigentum (wie in der DDR) – sowie über die politische Form – demokratische Republik (BRD) oder politische Diktatur einer Parteienbürokratie (DDR) – entscheiden können, entsprechend dem Selbstbestimmungsrecht des souveränen Volkes.

Stattdessen hat die Regierung Kohl die staatlichen Monopole in der DDR privatisiert/liquidiert, sechs Millionen Industriearbeitsplätze und die damit verbundenen Errungenschaften (Kitas etc.) zerstört und mit dem Diktat des Einigungsvertrags die ostdeutschen Länder der kapitalistischen Herrschaftsordnung der BRD unterworfen.

Von den dargestellten Entstehungsbedingungen und des vorläufigen Charakters des Grundgesetzes war auf den von der Regierung Scholz gesteuerten und inszenierten Feierlichkeiten am 30.5., die von allen regierungshörigen Medien übernommen wurden, keine Rede. Schon gar nicht davon, dass die Überwindung der Teilung Deutschlands durch die Wiedervereinigung auf der Grundlage der Entscheidung und Abstimmung in einer Verfassunggebenden Versammlung nicht stattgefunden hat, denn nur diese hätte über den sozialen Charakter und die politische Form des vereinten Deutschlands entscheiden können.

Unter den feierlichen Phrasen versucht die Regierung vergeblich, ihren wirklichen Charakter zu verbergen, der im radikalen Widerspruch zu den entscheidenden Artikeln des GGs steht, wie im Folgenden dargestellt wird:

Die Regierung Scholz ist der größte Verfassungsfeind des Landes

Hier sollen nur einige Beispiele der Vergewaltigung von dem im GG verankerten Grundrechten aufgeführt werden:

Zu Art. 1, (1) „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

Die Politik der Regierung Scholz verurteilt größere Schichten der arbeitenden Bevölkerung zu Armutslöhnen, Billigjobs, Prekarisierung und Entqualifizierung (Verlust der Qualifikation ihrer Arbeitskraft bei Arbeitslosigkeit.)

Ist das nicht eine kriminelle Politik, welche die Menschen ihrer Würde beraubt?

Das betrifft zum Beispiel alleinstehende Frauen, die zu Teilzeit und, bei immer weniger Kitaplätzen, zu Hungerlöhnen verurteil werden. Und betrifft das nicht die Kinderarmut (etwa jedes 5. Kind lebt in Armut) und die Altersarmut (17,5% der über 65-Jährigen gelten als armutsgefährdet). Ist auch dies nicht die Verletzung der Würde der Menschen?

Teile der Bevölkerung werden zu „Terroristen“ abgestempelt, wodurch ihnen ihre Grundrechte abgesprochen werden. Das gleiche geschieht durch die “Volksverhetzung“ des palästinensischen Volkes durch die Bundesregierung. Den Palästinensern, die in Deutschland leben und für die Verteidigung ihres Volkes gegen den Völkermord kämpfen, werden die Grundrechte der Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit genommen. Ihre Aktionen werden verboten und der Staats- und Polizeigewalt unterworfen.

Ein weiteres Beispiel ist, dass Teilen der Bevölkerung das vom GG geschützte Recht auf angemessene Wohnung vorenthalten wird. Flüchtlingen werden Grundrechte abgesprochen wie: Recht auf Asyl, Integration durch Bildung (Sprachkurse, sofortige Schulpflicht), Wohnung und Arbeitsplatz.

Das GG ist offen für die soziale Grundlage der „demokratischen und sozialen Republik“, Art. 20, (11)

Die Regierung Scholz und ihre Politik im Interesse des Kapitals, so wie die „herrschende öffentliche Meinung“, „interpretieren“ natürlich das GG als geschrieben für eine kapitalistische, bürgerliche Gesellschaftsordnung.  In Art. 14 (über Eigentum und Enteignung) wird der Satz (1) „das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleitstet“, was nur abstrakt das individuelle Eigentum und Erbrecht bezeichnet, von ihnen interpretiert vor allem als Schutz des kapitalistischen Eigentums und Erbrechts. Und im Betriebsverfassungsgesetz (BVG) von 1953 wird „das Eigentum soll dem Wohle der Allgemeinheit dienen“ (GG Art. 14) übersetzt mit, die Arbeitskraft dient im Wesentlichen „dem Wohle des Betriebs“, sprich des privatwirtschaftlichen Eigentums.

Im GG Art 14 (3)  wird „das Recht der Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit“ garantiert. Das geschieht ähnlich im Art 74 (1). Konkret formuliert dazu Art.15 „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung… in Gemeinwirtschaft überführt werden“. „Das Recht auf Enteignung“ war natürlich nicht existent in den Feiern am 30. Mai.

W.U.

Veröffentlicht in Soziale Politik & Demokratie 509/510 vom 12. Juli 2024. 

Anmerkung: Dieser zusammenfassende Artikel wird im Detail fortgesetzt.

 

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